Organe aus dem Labor von Martina Frei
US-Mediziner Anthony Atala über das Wunder der Zellteilung und den Unterschied zwischen Menschen und Mäusen. Aus welt.de/wissen
8043 Euro pro transplantiertes Organvon Stefan Rehder
Organspende rechnet sich – Die Frage ist nur: Für wen? – Die Gesellschaft für Gesundheitsberatung bittet Bundespräsident Gauck, das novellierte Transplantationsgesetz nicht zu unterzeichnen.
Die Gesellschaft für Gesundheitsberatung(GGB) hat Bundespräsident Joachim Gauck gebeten, das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes nicht zu unterschreiben. In einem Schreiben, das der „Tagespost“ vorliegt, begründete die von dem Arzt Max Otto Bruker im Jahr 1978 gegründete gemeinnützige Gesellschaft, ihre Bitte, mit der Behauptung, Teile des Gesetzes basierten auf einer „Täuschung“. So sei in dem Gesetzestext mehrfach von „der Entnahme von Organen bei verstorbenen Spendern“ die Rede. Die so bezeichneten Patienten, seien jedoch keine „Verstorbenen“. Vielmehr handele es sich bei den „zu Explantierenden“ um „Sterbende“, die bei der Organentnahme „getötet“ werden.
In den USA sei inzwischen erkannt worden, dass „die interessengeleitete Verabredung“ der Ad-hoc-Kommission der Harvard Medical School aus dem Jahr 1968, „den Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen, ein Irrtum war“. Dort werde inzwischen diskutiert, ob man sich nicht von der „Sprachregelung verabschieden soll, Organe nur von sogenannten Toten zu explantieren“ und eine Organentnahme nicht als „justified killing“, als „gerechtfertigtes Töten“ legalisiert werden sollte.
Wie die GGB, zu deren Zielen es gehört, „die Gesundheit der Menschen zu erhalten und Krankheiten vorzubeugen“ weiter schreibt, habe nicht nur das President’s Council on Bioethics im Jahre 2008 eingeräumt, dass Hirntote nicht „notwendigerweise tot“ seien. 2010 habe auch die „American Academy of Neurology“ der „von ihr selbst 1995 vorgeschriebenen Hirntoddiagnostik eine fehlende wissenschaftliche Fundierung bescheinigt“. Zugleich habe „weder die Bundesärztekammer“ noch irgendeine andere „medizinische Fachgesellschaft“ einen „wissenschaftlichen Nachweis“ erbracht, „dass der sogenannte Hirntod der Tod des Menschen sei“.
Da bisher niemand darüber aufgeklärt werde, dass der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt werden könne, müsse das Vorhaben des Gesetzgebers, die Krankenkassen zu verpflichten, ihre Mitglieder zu einer Erklärung für oder gegen eine Organspende „nach dem Tod“ aufzufordern und zu dokumentieren „als ein vorsätzliches Vortäuschen falscher Tatsachen“ betrachtet werden. Sollten zudem künftig sämtliche potenziellen „Spender“ in den „Entnahmekrankenhäusern identifiziert“ und an die Deutsche Stiftung Organtransplantation(DSO) gemeldet werden, führe das „sowohl die ärztliche Schweigepflicht als auch den Datenschutz ad absurdum“.
Scharfe Kritik übt die GGB auch an der DSO. Es sei nicht nur „fragwürdig“, die Koordination von Organspenden einer privaten Stiftung zu übertragen. Unerwähnt bleiben dürfe auch nicht, dass „die DSO für jedes transplantierte Organ eine Organisationspauschale“ erhalte und so jedes Jahr „zweistellige Millionenumsätze“ tätige. Wie es in dem Schreiben der GGB an den Bundespräsidenten weiter heißt, könne dies „Motivation genug sein für eine erfolgreiche Überzeugungsarbeit“, Angehörige zu bewegen, in eine Organentnahme einzuwilligen.
Wie Recherchen der „Tagespost“ ergaben, trifft die DSO mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft jedes Jahr eine „Vereinbarung über die Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Aufwendungsersatz nach §11 Abs. 1 Transplantationsgesetz“. Für das Jahr 2012 werden in dieser Vereinbarung „4100 Fälle transplantierter Organe unterstellt“. Wie es in der Vereinbarung weiter heißt, beträgt „die Organisationspauschale für die Bereitstellung eines postmortal gespendeten Organs“ derzeit „8043 Euro je transplantiertes Organ“. Macht für das Jahr 2012 eine Summe von 32 976 300 Euro.
Wie es von Seiten der DSO heißt, decke die DSO mit dieser Organisationspauschale „alle ihre im Organspendeprozess entstehenden Kosten, sowie die strukturellen Kosten, mit Ausnahme der Aufwandserstattung für Spenderkrankenhäuser und der Flugtransportkosten für extrarenale Organe“.
Da die Spenderkrankenhäuser für die Leistungen, die sie im Zusammenhang mit einer sogenannten „postmortalen Organspende“ und deren Vorbereitung erbringen, von der DSO eine Aufwandsentschädigung bekommen, erhält die DSO von den Krankenkassen zusätzlich zu der Organisationspauschale eine „Aufwandserstattung für Spenderkrankenhäuser“. Die Vergütung erfolgt über ein Modulsystem, das Pauschalen für unterschiedliche Verläufe vorsieht. So erhält ein Spenderkrankenhaus zum Beispiel für eine „Einorganentnahme“ 2907 Euro und für eine „Multiorganentnahme“ 3879 Euro. Lehnen die Angehörigen eine Organentnahme ab, erhält das Spenderkrankenhaus während der Intensivstationsphase laut der Vereinbarung derzeit 795 Euro. Erfolgt der Abbruch dagegen erst im Operationssaal, beträgt die Aufwandserstattung für das Spenderkrankenhaus 2907 Euro und damit genauso viel, wie wenn ein Organ entnommen worden wäre. Für die tatsächliche Budgetfestlegung unterstellt das Modul auf der Basis von 4100 unterstellten transplantierten Organen Fallzahlen mit unterschiedlichen Verläufen und kommt so auf einen Mittelwert von „1136 Euro je transplantiertes Organ“. Demnach erhält die DSO zusätzlich zu den Organisationspauschalen in Summe von 32 976 300 für das Jahr 2012 noch eine Pauschale „Aufwandserstattung Spenderkrankenhäuser“ in Höhe von 4 657 600 Euro. Da zu den Pauschalen noch Kosten für deren „Kalkulation“ hinzukommen, beträgt der Gesamtbetrag hier „5 007 810 Euro“.
Interessanterweise sieht die Vereinbarung, die von den Vertretern der DSO, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband mit Datum vom 22.November 2011 unterschrieben wurde, bereits Regelungen für die vom Bundestag erst am 25. Mai 2012 beschlossene Novelle des Transplantationsgesetzes(TPG) vor. So heißt es in der Vereinbarung unter anderem: „Finanzielle Auswirkungen für die DSO, die sich aus der Novellierung des TPG ergeben, sind in dem Budget 2012 nicht berücksichtigt. Die Finanzierung etwaiger neuer bzw. zusätzlicher Ausgaben wird in den kommenden Budgetvereinbarungen geregelt“.
aus: Die Tagespost. Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur, www.die-tagespost.de, Ausgabe 74/2012, Samstag, 16. Juni 2012
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