D a n k s a g u n g

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Rechtsanwalt Günter Herrmann

 

Es ist unermesslich, was dieser Mann für Mensch, Tier und Natur getan hat.

Nach 10-jährigem Rechtsstreit - davon die ersten sieben Jahre im völligen Alleingang - hat der Rechtsanwalt Günter Herrmann vor dem Europäischen Gerichtshof mit Erfolg gegen die Zwangsbejagung auf den eigenen Wiesen geklagt. Was es bedeutet, einen solchen Weg alleine durch all die Instanzen gegangen zu sein, kann sich jeder vorstellen.

Dafür möchten wir ihm unsere Hochachtung aussprechen.

Sollten Sie beim Austritt aus der Jagdgenossenschaft Hilfe benötigen, so würden wir Ihnen empfehlen, Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Dominik Storr aufzunehmen, der Herrn Herrmann bei der Klage am Europäischen Gerichtshof erfolgreich zur Seite stand. Herr Storr hat zugesichert, dass er für die Grundstückseigentümer die entsprechenden Anträge bei den Jagdbehörden zu einem kostengünstigen Preis stellen wird.  www.buergeranwalt.com


Deutscher Jagdgegner und Wiesenbesitzer bekommt Recht

Menschenrechtsgericht: Kläger muss Jagd nicht dulden

Im zweiten Anlauf hat ein deutscher Grundbesitzer und überzeugter Jagdgegner vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg davongetragen. Der Mann könne nicht dazu gezwungen werden, auf seinem Grundstück die Jagd zuzulassen, befand die Große Kammer des Straßburger Gerichts mit neun gegen acht Stimmen.

Die Kammer rügte damit das Bundesjagdgesetz, wonach Eigentümer von Grundstücken unter 75 Hektar automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind. Wenn sie nicht selber jagen, müssen sie andere Jäger auf ihren Revieren zulassen. Dies sei eine "unverhältnismäßige Belastung", befand das Gericht. Das Urteil muss nun von Deutschland umgesetzt werden.

Der Kläger besitzt in Rheinland-Pfalz zwei Grundstücke einer Größe von weniger als 75 Hektar. Nach dem Bundesjagdgesetz muss er die Jagd in seinen Revieren dulden, obwohl er diese aus ethischen Gründen ablehnt. Dagegen zog er in Deutschland vergeblich durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht, das seine Beschwerde im Dezember 2006 nicht annahm. Das Bundesjagdgesetz ziele auf die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes ab, argumentierten die Karlsruher Richter.

Diesem Argument schloss sich im Januar vergangenen Jahres eine kleine Kammer des Gerichtshofs für Menschenrechte an und wies die Beschwerde ebenfalls zurück. Der Jagdgegner rief daraufhin die Große Kammer an. Er verwies dabei auf zwei frühere Urteile, in denen der Straßburger Gerichtshof 1999 und 2007 zugunsten von Jagdgegnern in Frankreich und Luxemburg entschieden hatte.

Bei einer Anhörung vor dem Gerichtshof im vergangenen November hatte die Rechtsvertreterin der Bundesregierung die deutschen Vorschriften verteidigt. Ziel sei es, einen ausgeglichenen Wildbestand und ein ökologisches Gleichgewicht zu erhalten. Das allgemeine Interesse stehe dabei über dem Interesse einzelner Bürger.

Der Anwalt des Klägers, Michael Kleine-Cosack, sagte dagegen, bisher sei in keiner empirischen Studie nachgewiesen worden, dass die Jagd zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts notwendig sei. In zahlreichen europäischen Ländern seien Grundbesitzer nicht verpflichtet, in ihren Revieren Jäger zuzulassen oder gar selbst Mitglied von Jagdvereinen zu werden. Nichts deute darauf hin, dass dies dem Wildbestand schade.

Die große Kammer des Straßburger Gerichts argumentierte nun, die Situation in Deutschland unterscheide sich nicht grundsätzlich von der in Frankreich und Luxemburg. Dass deutsche Grundbesitzer für die erduldete Jagd eine Entschädigung verlangen können, ändere daran nichts. "Tiefe persönliche Überzeugungen" seien nicht durch Entschädigungszahlungen aufzuwiegen. Im übrigen berücksichtige das Bundesjagdgesetz "ethische Überzeugungen von Grundeigentümern" nicht, die die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen, rügte der Straßburger Gerichtshof.

Quelle: http://de.nachrichten.yahoo.com/deutscher-jagdgegner-waldbesitzer-bekommt-recht-153144124.html

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